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Produkte von Yuasa

Yuasa

 

Zuzüglich 7,50 Euro Batteriepfand . (vgl. Hinweis zur Batterieverordnung siehe unten)

 

 

 

Hinweise zur Batterieverordnung (Pfand und Rückgabe)

 

Nach der BattV - Batterieverordnung (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2001 (BGBl. I S 1486, geändert durch Gesetz vom 9. 9. 2001, BGBl. I S. 2331) hat der Gesetzgeber eine Verordnung geschaffen, die den Kunden als Endverbraucher gesetzlich dazu verpflichtet, schadstoffhaltige Batterien, die Abfälle sind, zurückzugeben. Dazu gehört auch die oben genannte Starterbatterie.

Sie müssen demnach eine Starterbatterie nach Gebrauch dem Stoffkreislauf zurückführen. Dazu können Sie zum Beispiel die Starterbatterie bei einer Kommunalen Sammelstelle oder bei mir im Geschäft abgeben.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet:

In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber "Li" für Lithium, "Ni" für Nickel, "Mh" für Metallhydrid und "Zi" für Zink.

Ferner haben Endverbraucher beim Kauf einer neuen Starterbatterie ohne Rückgabe einer gebrauchten ein Pfand von 7,50 Euro zu hinterlegen, welches bei Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie erstattet wird.

Sie können gemäß § 7 der Batterieverordnung anfallende Altbatterien an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle abgegeben werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer regionalen Behörde, wo sich eine solche Rücknahmestelle in Ihrer Nähe befindet.

Yuasa ist Weltmarktführer bei der Entwicklung und Herstellung ventilgesteuerter Blei-Säure-Batterien und arbeitet mit Distributoren auf der ganzen Welt zusammen.

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